Vortrag: Arbeitsrecht – Scheinselbstständigkeit

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Viele Betreiber einer Schwimmschule stehen nicht nur persönlich im Wasser, sondern lassen auch selbständige oder angestellte Schwimmlehrer in ihrer Schwimmschule unterrichten.

Nur eine sorgfältige und rechtliche einwandfreie Gestaltung der Vertragsverhältnisse zu diesen Schwimmlehrern bewahrt vor finanziellen, rechtlichen, steuerlichen und strafrechtlichen Risiken.

Herr Rechtsanwalt Oliver Heinekamp wird in seinem Vortrag aktuelle arbeitsrechtliche Entwicklungen darstellen und sich insbesondere mit dem Komplex der sog. Scheinselbständigkeit befassen.

Oft sind Schwimmlehrer als „freie Mitarbeiter“ nach dem Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht überhaupt nicht selbständig, sondern nur „scheinselbständig“. Nach welchen Kriterien wird die Scheinselbstständigkeit beurteilt? Was ist ein Statusfeststellungsverfahren? Welche finanziellen, rechtlichen und steuerlichen Risiken bestehen für die Schwimmschule? Wann macht sich der Schwimmschulbetreiber sogar strafbar?

Hier könnt ihr das Handout zum Vortrag herunterladen:

Aquapäd 2016 AR in der Schwimmschule